IM BUNDESGERICHT
DES STAATES
ARIZONA

BEZIRK MARICOPA
Der Staat von Arizona, Antwortender
DEBRA JEAN MILKE,
Antragsteller

CR 89-12631

EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


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Mein Name ist Kenneth Ray. Ich bin über achtzehn Jahre alt. Ich bin nie eines Kapitalverbrechens schuldig gesprochen worden und ich bin befugt, diese eidesstattliche Erklärung abzugeben. Ich habe persönlich Kenntnis der Umstände, die in dieser eidesstattlichen Erklärung beschrieben werden, und wenn ich unter Strafandrohung für Meineid aussagen sollte, würde ich folgendes bezeugen :

  1. Ich bin Rechtsanwalt, zugelassen, um im Staat von Arizona meinen Beruf auszuüben.
  2. Ich darf das Gesetz im Staat von Arizona seit 1984 anwenden.
  3. Ich war der Rechtsanwalt, der die Antragstellerin verteidigte, Debra jean Milke , im oben genanngten Fall. Ich vertrat sie während der Gerichtsphase des Falles.
  4. Ich wurde durch das Gericht beauftragt, sie einige Tage nach ihrer Festnahme zu verteidigen. Ich schloß meine Verteidigung kurz nach der Verurteilung. Ich habe sie nicht bei der Berufung vertreten.
  5. Ich habe ungefähr 600 Kriminalfälle vor Debra's Fall vertreten. Ich habe ungefähr 60 Kriminalfälle vor Fall Debra's verteidigt. Ich habe einen Todesstraffall vertreten, bevor ich Debra Milke in diesem Fall vertreten habe.
  6. Mir wurde die Zeugin des Staates mit dem Namen Dorothy Markwell vor dem 4. Oktober 1990 nie bekanntgegeben, dem Tag, an dem der Ankläger vor Gericht angab, gerade eine neue Zeugin benennen zu wollen, auf die man ein paar Tage vorher durch die Aussage eines anderen Zeugen gestoßen war. Dieses geschah, nachdem Debra Milke ausgesagt hatte und ich den Fall niedergelegt hatte.
    Ich fand später heraus, daß Dorothy Markwell durch Ermittler Armando Saldate ungefähr vier Monate vor dem Gerichtstermin befragt worden war und daß Fr. Markwell durch den Staat für das Verfahren vorgeladen wurde, aber von ihrer strafbewehrten Vorladung kurz vor dem Gerichtsverfahren befreit wurde. Ich brachte dieses der Richterin durch eine Information zur Kenntnis, um ihre Aussage zu verhindern. Die Richterin ignorierte die Lüge des Anklägers gegenüber dem Gericht und ordnete an, daß die Anklage sie als Gegenzeugin benennen könne. Ich befragte sie am 5. Oktober 1990 und hatte bis zum 9. Oktober Zeit, um alle möglichen Informationen über sie zu erhalten, die ich benötigte. Jedoch waren der 6. und der 7. ein Wochenende, und der 8. war ein Feiertag, folglich hatte ich nicht genügende Zeit, ihre Biografie, Motive und Glaubwürdigkeit zu erforschen. Ich könnte keine aussagefähigen Informationen von ihr während der Aussage am 5. erhalten, weil sie so feindlich eingestellt war.
  7. Mir wurde durch das Gericht nicht erlaubt, Ermittler Saldate mit der Tatsache zu belasten, daß er für seine Wahlkampagne ein Formular fälschte, indem er hierauf eine falsche Adresse angab.
  8. Ich habe die Kapitel I,II und III der "Eingabe wegen Geltendmachung neuer Beweismittel" im Fall Debra Milke's gelesen, um meine Erinnerung aufzufrischen. Alle hierin enthaltenen Tatsachen emfand ich als zutreffend, und alle Aussagen hierin sind exakt.
  9. Ich habe Strickland et al. V. Washington 466 US 668, 104 S. Ct. 2052, 80 L.Ed.2nd 674 (1984) gelesen und verstanden.
  10. Meiner Meinung nach war meine Darstellung der Beklagten aus den Gründen erfolglos, die in der Aktenlage und den Gründen für die Akenlage in Stricktland et. al. v. Washington zutreffen. Weiter ist es meine Einschätzung, daß meine erfolglose Verteidigung von Debra Milke durch die absonderliche und gemeinschaftliche Führung des Verfahrens durch die Richterin und des Staatsanwaltes in diesem Fall verursacht wurde.
  11. Hätte man mir :
    • genügend Geld für ausführliche Nachforschungen diesem Fall zur Verfügung gestellt,
    • erlaubt, ein vollständiges Kreuzverhör der Zeugen während des Verfahrens vorzunehmen,
    • erlaubt alle Zeugen zu berufen und aussagen zu lassen die ich aufrufen wollte,
    • eine gründliche Überprüfung ermöglicht, in zeitlich angemessenem Rahmen,
    • die Möglichkeite gegeben ohne durch das Gericht abgeblocktzu werden, die Informationen zu erhalten, die für die Verteidigung notwendig gewesen wären,
    • zugestanden durch das Gericht während des Prozesses fair behandelt zu werden,
    • die Flexibilität ermöglicht die ich benötigte um die Verteidigung vorzubereiten und diese gerichtlich darzustellen,
    wäre das Ergebnis anders ausgefallen.
  12. Meiner Meinung nach hat sich die Richterin in diesem Fall extrem voreingenommen zugunsten der Anklage, basierend auf ihren Bestimmungen während der Verfahren und den besorgniserregenden Unsauberkeiten bei der "Eingabe wegen Geltendmachung neuer Beweismittel" in diesem Fall.

Weiteres sagte der Aussteller nicht.

ÜBERPRÜFUNG

KENNETH RAY, zuerst ordnungsgemäß unter Strafandrohung vereidigt, erklärt an Eides statt und bezeugt :
Daß er die voran aufgeführte eidesstattlichen Erklärung gelesen hat und das alle hierin enthaltenen Tatsachen (Paragraph 1 - 12 einschließlich) der Wahrheit entsprechen.

Unterzeichnet : Kenneth Ray

UNTERZEICHNET UND BEEIDIGT vor mir an diesem 30. September 1995, durch Kenneth Ray.



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