Richterin Cheryl K. Hendrix



Perryville, Arizona


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Am Mittwoch, 10. Oktober 1990, lautete die Titelzeile der Phoenix Gazette

"DER FALL MILKE DROHT ZU SCHEITERN,
SAGT RICHTERIN HENDRIX"

Kommentar von J.W. Brown

Die Zeit in Debra Jean Milke's Gerichtsverhandlung wird knapp, da es in die vierte Woche geht. Der Fall könnte in einem fehlerhaften Gerichtsverfahren enden, wenn er bis zum Donnerstag nicht entschieden ist.

Am Dienstag ermahnte Richterin Cheryl Hendrix vom Maricopa County Bundesgericht die Anwälte, daß zwei "zwei Geschworene Reisenpläne am Ende der Woche haben, die nicht geändert werden können." Deren Abreisen würden dazu führen, daß in der Runde der Geschworenen nur noch elf Mitglieder verbleiben, einer weniger als gesetzlich gefordert.

Als das Gerichtsverfahren am 12. September begann, waren noch 16 Geschworene in der Auswahl, inklusive vier Alternativen, um sicher zu stellen, daß die notwendigen zwölf Geschworenen zum Verhandlungsbeginn anwesend sind.

Bereits in der ersten Woche mußte ein Geschworener aus persönlichen Gründen entlassen werden. Am Ende der Beweisaufnahme am letzten Donnerstag entließ die Richterin zwei weitere Geschworene - einer, der nach England reiste und einer, der Geschäftstermine hatte, die nicht aufgeschoben werden konnten.

Das ließ nur noch einen alternativ bei der Auswahl der verbliebenen Geschworenen. Wenn die beiden reisenden Geschworenen Phoenix am Ende der Woche verlassen, wird das Verfahren nicht vor deren Rückkehr am 29. Oktober wieder aufgenommen werden können.

"Meine Herren, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß wir am kommenden Donnerstag entweder die Verhandlung einsstellen müssen, oder sehr ausgedehnte Ferien machen," sagte Hendrix.

Milke steht wegen Konspiration zum Mord, Mord ersten Grades, Kidnapping und Kindesmißbrauch für den am 2. Dezember verübten Mord an ihrem einzigen Kind, dem 4 Jahre alten Christopher vor Gericht.

Eine lange Unterbrechung inmitten einer Mordverhandlung ist unüblich, jedoch nicht undenkbar. Im Februar verhängte Richter Kenneth Fields vom Maricopa County Bundesgericht eine drei-wöchige Unterbrechung im Gerichtsverfahren gegen Stephen Wilson, der dem Mord des 1981 verschwundenen Phoenix Gazette-Zeitungsjungen Brian Bleyl angeklagt war. Fields unterbracht das Verfahren um nach Europa zu reisen, was schon Monate vorher gebucht war und nicht umgeplant werden konnte. Er sagte, daß die Unterbrechung im Interesse der Gerechtigkeit gewesen sei, denn so habe es keine unnötige Eile bei der Beendigung des Verfahrens ausgeübt.

Nachdem das Verfahren wieder aufgenommen war, wurde Wilson von der Anklage freigesprochen.



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Am Sonnabend, 8. November 1997, war die Titelzeile der Arizona Republic

"UMSTRITTENE RICHTERIN
VON DER KRIMINAL- ZUR ZIVIL-KAMMER VERSETZT"

Kommentar von Victoria Harker, The Arizona Republic/ Republic writer Abraham Kwok arbeitete an diesem Artikel mit.

Eine umstrittene Richterin, die sich im wiederholten Fall von Kindesmißbrauch scheute die Höchstrafe anzuwenden, da sein Opfer emotional durchgedreht sei, wurde davon entbunden, Kriminalfälle zu verhandeln.

Die Richterin des Maricopa County Bundesgericht Cheryl hendrix wird statt dessen Zivilprozesse leiten, sagt Richter Robert D. Myers, Präsident des Gerichtes. Myers sagte am Freitag, daß er Hendrix aus mehreren Gründen versetzte, nicht ausschließlich wegen des öffentlichen Zorns über Ihre Behandlung zweier jüngerer Fälle.

Hendrix wurde auch dafür kritisiert, die Kaution für eine junge Frau zu gering angesetzt zu haben, die ihr frischgeborenes Baby in einer Plastiktüte eingeschweißt und es in einer Toilette auf einem Capmingplatz im Canyon Lake abgeladen hatte. Carmelita Aguirre, eine nicht-registrierte Einwanderin aus Mexiko, drückte sich um die Kaution und verschwand.

Myers sagte, er versetzte Hendrix, da es "im größten Interesse des Gerichtes und der Gemeinde" sei. "Es gibt viele Gründe warum ich das tat, doch das ist nicht der Grund dafür," sagte Myers über die Kontroverse, die die beiden jüngsten Fälle begleiten. "Ich darf Richter nicht disziplinieren."

Er fügte hinzu, er habe niemals eine Beschwerde erhalten, Hendrix habe sich standeswidrig benommen oder den Code der juristischen Gesellschaft verletzt. Hendrix konnte am Freitag nicht erreicht werden, um eine Stellungnahme abzugeben.

Ihre Kommentare zum verurteilten Kindesmißbrauchs-Täter Charles Richard Yancey, 50, waren eine Quelle der Kontroverse. Yancey war auf Bewährung freigekommen, nachdem er dreizehn Jahre für den Mißbrauch eines acht-jährigen Mädchens auf einem Friedhof abgesessen hatte, als er Berichten zufolge in diesem Jahr wiederholt die fünf Jahre alte Tochter eines Freundes mißbraucht hatte.

Er reichte ein Strafangebot ein, von dem Hendrix sagte, daß es zu hart sei, da sich das Opfer ja "emotional nicht im Griff gehabt hätte". Später zog sie sich selbst von dem Fall zurück, nachdem Ihr Büro mehrere Anrufe von erbosten Bürgern erhalten hatte.

Yancey wurde im letzten Monat durch Richter Mark Aceto zur Höchststrafe nach dem Strafangebot verurteilt, 15 Jahre, für versuchten Kindesmißbrauch. Er wurde weiterhin zu lebenslanger Bewährung verurteilt.

Der Richterin wurden auch die Hände durch eine Zensur-Anordnung des Arizona Bundesgerichtes gebunden, da sie einem Mann, der für Diebstahl verurteilt war, eine Bohnendose bei seiner Verurteilung ausgehändigt hatte. Der Dieb hatte die Bohnendose am Ausgangsschalter währned eines Einbruches in einem Ladengeschäft stehen lassen.

Am Freitag zeigte ein kleines Beispiel eines Valley Anwaltes die verschiedenen Betrachtungen über Hendrix auf, die seit 15 Jahren als Zivil,- Kriminal- und Familienkammer- Richterin arbeitet. "Sie hat eine Persönlichkeit, wie die meißten von uns," sagte ein Staatsanwalt, der darum gebeten hatte, anonym zu bleiben. "Soweit es die Fälle, die ich an ihrem Gericht vertreten habe betrifft, hatte ich nie ein Problem mit ihr. Ich habe nie beobachten können, daß sie irgendwelche unsachlichen Kommentare gemacht hätte."

Ein anderer Anwalt der Staatsanwaltschaft, der unbennant bleiben wollte, sagte, daß Hendrix gelegentlich schwachte Entscheidungen getroffen habe, die einen Mangel an Respekt für die Gerichtsbarkeit offenbare.

"Ich glaube nicht, daß sie eine schlechte Richterin war." sagte er. "Ich glaube nicht, daß 90 Prozent Ihrer Entscheidungen unangebracht waren."

Myers sagte, daß er verärgert darüber ist, daß die Versetzung einer Richterin in der Öffentlichkeit Beachtung findet, während die vielfachen nationalen Auszeichnungen, die die Richter erhalten weitgehend unbemerkt bleiben.



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Am Sonnabend, 24. Juni 2000, die Arizona Republic (Valley & State) Titelzeile lautete

"Kommission gibt Richtern hohe Benotung"

Kommentar von Antonio L. Sharp, The Arizona Republic

Die öffentliche Kommission, die die Leistungen der Richter in Arizona bewertet, hat hohe Benotungen für die meißten Richter als Empfehlung für die Wahl im November vergeben.

Fünfzig der 59 Richter, die insgesamt zur Wahlabstimmung stehen, inklusive drei Berufungen zum State Supreme Court, erhielten einstimmige Empfehlung der Kommission der juristischen Leistungsbewertung in Arizona.

Die Kriterien der Kommission, die aus Anwälten, Richtern und privaten Bürgern besteht, schlossen Kenntnis des Berufes, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit von persönlichen Vorurteilen frei zu bleiben, ein. Neunundzwanzig der dreißig Kommissionsmitglieder wählten.

Die neun Richter, die keine einstimmige Zustimmung erhielten und ihre Wahlergebnisse, waren ...

  • Joseph W. Howard of the Court of Appeals, Division 2 (28-1)
  • Leslie Miller of Pima County Superior Court (26-2)
  • Linda Akers of Maricopa County Superior Court (26-3)
  • Crane McClennen of Maricopa County Superior Court (26-3)
  • Robert Myers of Maricopa County Superior Court (26-3)
  • Anna Baca of Maricopa County Superior Court (23-6)
  • David Cole of Maricopa County Superior Court (27-2)
  • James McDougall of Maricopa County Superior Court (22-7)
  • Cheryl Hendrix of Maricopa County Superior Court (21-8)

Die Kommissionsmitglieder stützten ihre Wahl auf Ergebnisse aus mehr als 16.000 Begutachtungen, die durch ein Gerichtsteam zusammen gestellt worden waren, Anwälten, Leuten, die sich vor Gericht selber vertreten haben und andere mit juristischen Tätigkeiten.

Einige der Richter haben sich aus dem Beruf zurückgezogen, seitdem der Bericht zusammengestellt worden war.

"Manchmal ist öffentliche Überprüfung ein Grund, warum sich viele Richter zurückziehen, doch es ist nicht der einzige Grund," sagte Andrea Ibanez, Leiterin der Kommission. "Wir verstehen dies als eine Art Rechenschaftsbericht an die Öffentlichkeit."

Ibanez, eine Anwaltsgehilfin aus Tucson, die seit 1994 bei der Kommission ist, sagte, daß Richter, die nicht mit vorteilshaften Bewertungen weggekommen seien, sich von der wählenden Öffentlichkeit Fragen gefallen lassen müßten.

"Das ist nur öffentliche Information, und es ist lediglich eine Bewertung von uns, ob oder ob sie nicht den Anforderungen der saatlichen Verfassung entsprechen."

Tucson-Anwältin und Kommissionsmitglied Rosemary Marquez sagte, das Gremium sollte mehr öffentlichen Einfluß besitzen.

"Es gibt ein Unterkommittee der Kommission die sich unabhängig mit den Richtern trifft, um deren Entwicklung zu beobachten," sagte sie. "Es ist schwer zu sagen, was wir besser machen könnten, aber dennoch, obwohl ich neu hier bin, wünschte ich, wir hätte etwas mehr Einfluß."



IM FALL
Debra 	Jean Milke

Richterin Cheryl K. Hendrix ...

  • ließ einen siebenseitigen Bericht als Beweismittel zu, der ein angebliches Geständnis enthielt, von einem Ermittler verfaßt, der behauptet, alle seine Notizen des Verhörs zerstört zu haben, der KEINEN Zeugen für sein angebliches Geständnis hat, KEINE Bandaufzeichnung und der behauptet, es aus seinem Gedächtnis aufgeschrieben zu haben. Die Beschuldigte sah, laß oder unterzeichnete dieses angebliche Geständnis niemals.
  • ließ fragwürdigte und erzwungene Aussagen von Zeugen und deren Vorladung zu Gericht zu.
  • ließ ein "Schnellverfahren" als Zugeständnis an Urlaubspläne von Geschworenen zu.
  • ließ Verzögerungstaktiken und Unterlassungen der Information des Verteidigers durch den Staatsanwalt, Noel Levy, zu.
  • berücksichtigte relevante eidesstattliche Aussagen durch Spezialisten (Psychiatrische Betreuer, Doktoren etc.) und andere wichtige Zeugen nicht, um das Verfahren wieder aufzunehmen.
  • muß sich fragwürdige Geschworenenauswahl und Führung als vorsitzende Richterin vorwerfen lassen.


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Monday, 03-Mar-2008 20:17:46 CST
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